Einreichefrist unkompliziert online verlängern.

Verlängern Sie ganz einfach und unkompliziert die Einreichefrist Ihrer Steuererklärung online.

Bei der Verlängerung der Steuerfrist wird zwischen natürlichen Personen (Privatperson, Einzelunternehmen) und juristischen Personen (Unternehmen) unterschieden, da für beide unterschiedliche Kriterien gelten. Wählen Sie bitte die auf Sie zutreffende Option.

Natürliche Personen

Für die elektronische Fristverlängerung von Privatpersonen und Einzelunternehmen benötigen Sie folgende Informationen, welche auf Ihrer persönlichen Steuererklärung aufgedruckt sind: 

  • Register-Nr.
  • Geburtsdatum 

Das Gesuch wird interaktiv bewilligt bzw. abgelehnt.

Hinweis: Fristverlängerung kann nur gewährt werden, wenn die fälligen Steuerrechnungen bezahlt sind.

Juristische Personen

Die ordentliche Frist für die Einreichung der Steuererklärung bei juristischen Personen (Unternehmen) beträgt 6 Monate nach Geschäftsabschluss.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung innerhalb 12 Monate nach Abschlussdatum einreichen wollen, nutzen Sie die Online Fristverlängerung.

Falls Sie für Ihre Steuererklärung eine Frist von mehr als 12 Monaten nach Geschäftsabschluss benötigen, beantragen Sie eine begründete Sonderfrist.