Erbschafts- und Schenkungssteuer einfach online abwickeln.

Mit den digitalen Services des Kantons St.Gallen erledigen Sie Ihre Steuerangelegenheiten rund um Erbschaften und Schenkungen einfach, sicher und papierlos.

Ein Todesfall in der Familie oder eine grosszügige Schenkung – plötzlich stehen Sie vor der Herausforderung, sich mit komplexen Steuerfragen auseinanderzusetzen. Mit dem E-Service «ePortal Erbschafts- und Schenkungssteuer» bietet der Kanton St.Gallen eine einfache und digitale Lösung. Mit nur wenigen Klicks können die Online-Formulare vollständig digital ausgefüllt werden. Auch die Übermittlung sämtlicher dazugehöriger Belege erfolgt reibungslos und ohne Medienbruch. Und auch das Beantragen einer Fristverlängerung oder das Nachreichen von fehlenden Belegen kann, wie bei der «normalen» Steuererklärung über den E-Service erledigt werden.

Folgende Formulare können Sie direkt online ausfüllen und einreichen:

  • Nachlassinventar
  • Erbteilakt
  • Erbteilakt (ohne Nachlassinventar)
  • Steuererklärung für Schenkungssteuer
  • Fristverlängerung für fehlende Unterlagen

Wer bezahlt diese Steuern?

Kurz zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die Erbschaftssteuer durch den Erben oder die Erbin oder dann durch den Vermächtnisnehmer oder die Vermächtnisnehmerin zu bezahlen ist. Die Schenkungssteuer wird vom Beschenkten oder von der Beschenkten geschuldet.