Für E‑Voting anmelden.

Im Kanton St.Gallen können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie angemeldete Stimmberechtigte aus Gemeinden ihre Stimme elektronisch abgeben.

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag eintreffen.

Die Anzahl von Anmeldungen ist limitiert und die Anmeldemöglichkeit wird gesperrt, sobald 30% des Elektorats erreicht werden. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Auf der E-Voting-Informationsplattform der Kantone finden Sie ausführliche Antworten auf Fragen zur Sicherheit und Stimmabgabe.